Um die Erwerbssituation von Frauen zu verbessern, müsse man demnach ihre Einkommensteuer senken, um ihnen einen größeren Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu bieten.
Damit der schweizerische Quellensteuerabzug tatsächlich auf 4,5 % begrenzt ist, muss bei Arbeitsaufnahme oder Arbeitgeberwechsel beim deutschen Finanzamt eine „Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger“ beantragt werden.
Gleichzeitig setzte das Armenrecht auf massive abschreckende Folgen, um die Menschen von der Beantragung der Armenhilfe ab- und zur Arbeitsaufnahme anzuhalten.