Damit seien automatisch Einschränkungen für Arbeitnehmerrechte verbunden, wohingegen diese Regelungen mehr Durchsetzungmöglichkeiten von Interessen der Arbeitgeberseite zur Folge hätten.
Die Arbeitgeberseite argumentiert, dass ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der Beschäftigung führe.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die Spruchkörper beim Arbeitsgericht und beim Landesarbeitsgericht durch einen Berufsrichter und je einen Vertreter der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite besetzt.
Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die zwischen einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft auf Arbeitnehmerseite und einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft auf Arbeitgeberseite abgeschlossen werden.
Auf der Arbeitgeberseite sind die Kommunen in kommunalen Arbeitgeberverbänden organisiert, diese wiederum bilden die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde von Arbeitgeberseite eine Einstufung aufgrund dreier sogenannter Heraushebungsmerkmale vorgeschlagen: Schwierigkeit, Verantwortung und Bedeutung.
Besetzt ist der Spruchkörper beim Arbeitsgericht als Kammer mit einem vorsitzenden (hauptamtlichen) Richter und je einem „ehrenamtlichen Arbeitsrichter“ von Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite.