Die Anklagebehörde soll für ihre Beweisführung in dem Fall angeblich über Telefonabhörungen, beschlagnahmte Festplatten mit einschlägigem Material sowie Daten über Geldzahlungen verfügt haben.
Das durch den Coroner oder seine Jury festgestellte Untersuchungsergebnis wird gegebenenfalls seitens der Anklagebehörde als Grundlage für einen Strafprozess genutzt.