Als Amtskirchen werden von kirchlichen Amtsträgern und hauptamtlichen Führungskräften repräsentierte Kirchen bezeichnet, die eine öffentliche Institution darstellen.
Die römische Amtskirche erklärte den Katharimus zur Häresie und rief 1208 zu einem Kreuzzug gegen die Katharer und ihre Unterstützer auf (Albigenserkreuzzug).
Mit der deutschen Besiedlung wurden deutsche "Verwaltungsstrukturen" (Lehnsherrschaft und das Christentum mit seinen Institutionen Pfarrsystem und Amtskirche) übernommen.