Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden, gravierender Personalmangel, schlechte Bezahlung und eine mangelhafte Kranken- und Altersvorsorge waren für das Pflegepersonal üblich.
Primär sollte ermöglicht werden, dass auf freiwilliger Basis jeder zur gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sich durch eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte Altersvorsorge eine Zusatzrente soll aufbauen dürfen.
Sowohl im Opting-in-Modell als auch im Opting-out-Modell können die Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob ein Teil ihres Bruttolohnes in die betriebliche Altersvorsorge fließt oder nicht.
Anfang 1952 wurde eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt und ab 1952 wurden in der Nähe des Fabrikgeländes Wohnungen für die Mitarbeiter errichtet.