1955 wurde die Auflösung des Fonds rückgängig gemacht und der „Fonds der Reichsanstalt für Mutter- und Kinderfürsorge“ als Rechtspersönlichkeit wiederhergestellt.
1937 wurde der „Kaiser-Jubiläumsfonds für Kinderschutz und Jugendfürsorge“ in den „Fonds der Reichsanstalt für Mutter- und Kinderfürsorge“ umgewandelt, der 1939 von den Nationalsozialisten aufgelöst wurde.
Dabei wurde das Konzept der vorbeugenden Kinderfürsorge (Einrichtung als Politik der Fürsorge und Prävention) durch das einer sozialpädagogischen Einrichtung ersetzt.
Seit den 1890er Jahren arbeitete sie in der Kommunalpolitik und in Vereinen, vor allem für die Kinderfürsorge und die Bekämpfung der Tuberkulose, damals häufigste Todesursache.