Gleichwohl muss er zu den Abrechnungsterminen über ein Guthaben oder einen Dispositionskredit auf seinem Bankkonto verfügen, damit der Kartenemittent seine Forderungen per Lastschrift einziehen kann.
Als Skontrotag bezeichnete man den Abrechnungstermin, an dem die Börsenteilnehmer ihre Geschäftsaufstellungen einreichten, um Lieferung und Bezahlung der Wertpapiere abzuwickeln.