Unter Subsidiaritätsprinzip versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge, wonach eine bestimmte Verfahrenshandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrenshandlung zulässig ist.
Die relative Chronologie befasst sich mit der zeitlichen Abfolge und Dauer von geschichtlichen Vorgängen, Regierungen oder archäologischen Artefakten und Fundschichten (Stratigraphie).
Die Abfolge aus Loben und Zungen kann durch eine Aneinanderreihung von Halbellipsen, die sich jeweils an den Zungenspitzen gegenseitig berühren, idealisiert werden.