Kann dies der verbliebene Arbeitsplatz-Partner nicht akzeptieren, kann er gegen eine solche Änderungskündigung notfalls mit der Kündigungsschutzklage vorgehen.
Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag verbindlich festgelegt, bedarf die Zuweisung einer Tätigkeit an einem anderen Ort eines Änderungsvertrags oder einer Änderungskündigung.
Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses, verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen.
Greift der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung rechtswirksam ist.