Erlangt ein Bieter die Kontrolle über die Gesellschaft (mindestens 30 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft) aufgrund eines Übernahmeangebotes, treffen ihn nicht die Pflichten gem.
Die Familie kaufte 2003 die Partizipationsscheine weitgehend zurück und nahm diese dann von der Börse, wobei den restlichen Anlegern ein Übernahmeangebot gemacht wurde, das fast alle annahmen.