Die abschließenden AlkStG enthalten Bestimmungen zu Steuervergünstigungen, Aufgaben und Befugnissen der Aufsichts- und Überwachungsbehörden sowie Bußgeld- und Übergangsbestimmungen.
Den letzten Teil des Verfassungstextes bilden die Schluss- und Übergangsbestimmungen, die weitgehend ausschließlich in der Nachkriegszeit von Bedeutung waren.
Er gilt als „monströses Vertragswerk“ mit insgesamt ca. 5000 Seiten und umfasst außer dem eigentlichen Vertrag die Einzelverträge mit den Beitrittsländern, Übergangsbestimmungen und viele weitere Abkommen.
Als Übergangsbestimmung legt der Artikel außerdem fest, dass die Schulden des Kontinentalkongresses auch nach Ratifikation der Verfassung bestehen bleiben.
1993 fand aufgrund von Artikel 2 der Übergangsbestimmungen der neuen brasilianischen Verfassung von 1988 tatsächlich ein Referendum über die Wiedereinführung der Monarchie statt.