Damit wurde der bäuerliche Besitz gekennzeichnet, wie Pflugscharen und andere Ackergeräte, um diese als Eigentum zu markieren und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Eines der Probleme ist die unverschlüsselte Übertragung des Passwortes, dadurch kann es leicht abgehört und durch unberechtigte Parteien verwendet werden.
Während der berechtigte Geschäftsführer vom Geschäftsherrn umfassend Aufwendungsersatz für seine Tätigkeit verlangen kann, haftet der unberechtigte Geschäftsführer dem Geschäftsherrn verschärft auf Schadensersatz.