Im Falle einer ernsten Krise oder besonderer Dringlichkeit wird zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten eine außerordentliche Konsultation abgehalten.
Freiwillige Zuwendungen und Beteiligung an formalen Konsultationen zu geplanten Gesetzgebungsakten und sonstigen Rechtsakten sowie anderen offenen Konsultationen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich“.
Bei dem Modell „Konsultation über öffentliche Finanzen“ wiederum geht es in erster Linie um eine Transparentmachung der finanziellen Situation der Stadt.