Dieser besagt in haushaltrechtlichen Zusammenhängen, dass alle Festsetzungen in der Haushaltssatzung grundsätzlich nur für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit besitzen.
Eine Zeitvorgabe (im Stadtverkehr meistens 60, 90 oder 120 Minuten, Bahnfahrkarten außerhalb von Verkehrsverbünden bis zum Betriebsschluss) begrenzt die Gültigkeit.
Auch die Verbraucherforschung ist bestrebt, Verbrauchertypen zu identifizieren, deren Kaufentscheidungen von langfristigen Grundüberzeugungen geleitet werden und daher eine große zeitliche Stabilität und inhaltliche Gültigkeit aufweisen (Verhaltenskonstanz).