Damit der Netzbetreiber seine Monopolstellung nicht zu seinen Gunsten ausnutzt, werden die Entgelte für die Nutzung der Netze (Netznutzungsentgelte) staatlich durch die Bundesnetzagentur reguliert.
Zudem ist vorgesehen, den heute noch dominierenden Fichtenbestand in den höheren Hanglagen zu Gunsten des zu rekultivierenden Laubwaldes zu reduzieren.