Als positive Vertragsverletzung kamen Handlungen (wie die Verletzung von Nebenpflichten, vertragswidriges Verhalten) oder Unterlassungen (mangelhafte Information, Verletzung von Obliegenheiten) in Frage.
Hinzu kommen die Risiken, dass die Kommunen bei vertragswidrigem Handeln schadensersatzpflichtig werden, und sonstige Belastungen durch zukünftige Quellensteuern, sonstige Steuern und weitere Kosten.
Die mit der Bildungslandschaft verbundene Teilbebauung bedeute eine vertragswidrige Umnutzung und eine erhebliche Eingrenzung des Naherholungswerts des bei den Anwohnern beliebten Parks.
Als Grund gab er an, dass die britische Garnison vertragswidrig gehandelt habe, als sie die Befestigungen ausgebaut und den Schmuggel unterstützt habe.