Wenn Vertragsparteien entgegengesetzte Vertragsziele verfolgen (der Verkäufer möchte etwas verkaufen, der Käufer möchte etwas kaufen), müssen die Willenserklärungen spiegelbildlich deckungsgleich sein.
Wurden die gewünschten Vertragsziele erreicht, kommt es zur medienwirksamen Unterzeichnung der Staatsverträge mit gegenseitigem Austausch der unterzeichneten Dokumente.
Bezeichnet werden alle vertragstypisch wesentlichen Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziels „von eminenter Bedeutung“ sind.