Zur schwarzen Amtsrobe wird eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden getragen, ausgenommen Urkundsbeamte, welche eine einfache weiße Halsbinde tragen.
Im Strafverfahren wird abweichend davon der Angeklagte, der Verkündungstag des Urteils, der Verteidiger, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle genannt.