Die Argumente von Reformbefürworter und -kritiker finden sich in auch in der Historie der wirtschaftspolitischen Debatte in den Jahren von 1990 bis heute wieder.
Reformbefürworter sehen in dem Gesetz folglich weniger ein Instrument für Konjunkturpolitik, sondern viel mehr eine Zieldefinition für wirtschaftspolitisches Handeln.
Sowohl der Konjunkturrat, als auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sollten nach Ansicht der Reformbefürworter gestärkt und erweitert werden.
Die Reformbefürworter unterstellen den Entscheidungsträger außerdem diese Konflikte und ihre Zielpriorisierung nicht transparent genug zu gestalten und zu kommunizieren.