Das Recht auf die Eintreibung der Steuer gegenüber anderen Obrigkeiten durchzusetzen, bedeutete einen Zugewinn an Macht und wurde als Präjudiz für andere obrigkeitliche Rechte angesehen.
Das altrömische Recht entwickelte sich aufgrund der Vielzahl gleichartig beschiedener Gerichtsentscheide in den vielen Einzelfällen von einem einfachen Gewohnheitsrecht zu einem bloßen Fallrecht, um schließlich in eine fallorientierte Präjudiz überzugehen.
Vielmehr bewirkten die spektakulären Brandstiftungsprozesse vermutlich, dass sich im römischen Rechtswesen eine Vorentscheidung, in der Art einer Präjudiz bezüglich der Christen manifestierte.
Außerdem wurde befürchtet, dass eine Restitution von Grenzgrundstücken ein Präjudiz für weitere Sachverhalte darstelle, die dann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls restituiert werden müssten.
Hingenommene Störung – Störung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.