Religion bliebe damit Privatsache und der Gläubige könne etwa im Beispiel auf Basis seiner Religion auf eine Präimplantationsdiagnostik freiwillig verzichten.
Gewöhnlich wird zur Präimplantationsdiagnostik auch das Aneuploidie-Screening gezählt, bei dem der Embryo auf das Vorliegen überzähliger Chromosomen oder das Fehlen von Chromosomen überprüft wird.
Die Technik sei noch nicht ausgereift und es gäbe Alternativen wie die Präimplantationsdiagnostik, als dass man in jedem Falle zu dieser Methode greifen könne.
Weitere Forschungsprojekte ergeben sich aus dem Komplex ethischer und juristischer Fragen, z. B. die gesellschaftlichen Auswirkung der Präimplantationsdiagnostik einschließlich der Möglichkeiten einer Selektion nach dem Geschlecht oder nach anderen Kriterien.