Mit der geplanten Verweigerung von Lohnersatzleistungen für «kalt ausgesperrte» Arbeiter sei bezweckt worden, die Bedingungen von Arbeitskämpfen zugunsten der Unternehmerseite zu verbessern.
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Konkret wurde unter anderem gefordert, dass die Geringverdienenden weniger verdienen sollten und die Sozialhilfe vermehrt von Lohnersatzleistungen zu Lohnzuschüssen wechseln müsse.
Außerdem müssen entlastende Maßnahmen und Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige, sowie Pflegeplätze, ganztägige Betreuung oder/und behindertengerechte Wohnungen angeboten werden.
Dabei stehen dem Arbeitseinkommen bestimmte Lohnersatzleistungen gleich, beispielsweise das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Weigerung, jede legale, amtlich als „zumutbar“ definierte Arbeit abzulehnen, würde einen etwaigen Anspruch auf Lohnersatzleistungen zunächst befristet, im Wiederholungsfall endgültig erlöschen lassen.