Der Schuldner kann die hinterlegte Sache wie bei jedem Hinterlegungsvertrag jederzeit wieder zurücknehmen, wodurch die ursprüngliche Obligation wieder auflebt.
Der Hinterlegungsvertrag verpflichtet den Aufbewahrer, eine bewegliche Sache, die der Hinterleger ihm anvertraut, zu übernehmen und sie an einem sicheren Orte aufzubewahren.
Bei jeder Art des Hinterlegungsvertrages verpflichtet sich der Aufbewahrer gegenüber dem Hinterleger, eine bewegliche Sache zu übernehmen und sie sicher aufzubewahren (Abs.
1 OR enthält eine Legaldefinition über den Hinterlegungsvertrag, Art. 484 OR befasst sich mit der Vermengung, die bei der Sammelverwahrung von Wertpapieren vorliegt.
Wird ein Hinterlegungsvertrag über Geld geschlossen und abgemacht, dass nur dieselbe Summe, nicht aber dieselben Stücke zurückzugeben seien, so gehen Nutzen und Gefahr auf den Aufbewahrer über (Abs.