Dies Erfordernis der Einstimmigkeit ist dem Vereins- und GmbH-Recht entlehnt und dient dem Minderheitenschutz, da solche Beschlüsse ohne Aussprache und Beratung getroffen werden.
Seine Forschungsgebiete sind Zivilrecht (insbesondere Haftungsrecht, Erbrecht, Umweltprivatrecht), Handels- und Gesellschaftsrecht (insbesondere Personengesellschaftsrecht und GmbH-Recht) und deutsches- und europäisches Privatversicherungsrecht.