Der Ablass (Indulgenz) bezeichnet einen in der römisch-katholischen Theologie geregelten Gnadenakt fußend auf dem Gnadenschatz, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden.
Die geistlichen Autoren pflegen aber seit jeher zu betonen, dass solche Schau ein göttlicher Gnadenakt sei und vom Menschen nicht aus eigener Kraft herbeigeführt werden könne.
Sie sah in diesem „Gnadenakt“ nur eine „Sterbehilfe“ ohne besondere Schuld, wobei auch dieses Verbrechen mit maximal fünf Jahren Haft zu bestrafen gewesen wäre.
Durch einen Gnadenakt – er war zu sechsmal lebenslang verurteilt – wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen, seit 1994 ist er mit Auflagen in bedingter Freiheit.