Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte diesen Orientierungspunktwert für 2009 mit 3,5001 Cent und für 2010, 2011 und 2012 mit 3,5048 Cent festgelegt.
Um Abrechnungsprobleme zu vermeiden, wurde ein gemeinsamer Bewertungsausschuss der privaten Krankenversicherungen und der Bundesärztekammer geschaffen, der neue medizinische Verfahren analysiert und seine analogen Abrechnungsempfehlungen im deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.