Beihilfen sind insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen.
Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber.