Die Funktion von Transparenz im Völkerrecht ähnelt derjenigen im nationalen öffentlichen Recht: Transparenz ermöglicht öffentliche Kritik an der Ausübung der internationalen Hoheitsgewalt.
Ziel der Allbeteiligungsklausel war die Verhinderung von einseitigen Vorteilen aufgrund einer zweigeteilten Rechtslage hinsichtlich der Gültigkeit des humanitären Völkerrechts im Kriegsfall.