Nach heutigem Stand des Völkergewohnheitsrechts sind Kriegsverbrechen ausgewählte und schwere Verstöße gegen die Regeln des in internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechtes.
Obwohl es im Völkerrecht keine Normenhierarchie gibt, kann dennoch ein grundsätzlicher Vorrang vertraglicher Normen gegenüber dem Völkergewohnheitsrecht nach dem lex specialis-Grundsatz angenommen werden.
Dieser Grundsatz der unbedingten Verschonung von sich ergebenden, gefangengenommenen und verwundeten Soldaten ist eines der ältesten Prinzipien des humanitären Völkerrechts und gilt als Völkergewohnheitsrecht.
Dieser Grundsatz der Landkriegsordnung ist inzwischen als Völkergewohnheitsrecht auch für Nichtmitgliedstaaten sowie nichtstaatliche Konfliktparteien verbindlich.