Nach deutschem Weinrecht muss der Weißherbst im Unterschied zu anderen Roséweinen zu 100 % aus derselben roten Rebsorte und aus derselben Lage hergestellt werden.
Aus ihr werden mehr oder weniger dunkle Weiß- oder Roséweine für den Massenmarkt erzeugt die oft in Schlauchgebinden oder großen Flaschen abgefüllt werden.