Reichsritter konnten vom Kaiser auch in den Freiherren- oder Grafenstand erhoben werden und bezeichneten sich dann oft als Reichsfreiherren oder Reichsgrafen.
Edelherren waren im Mittelalter ursprünglich oberhalb der Ministerialität rangierende Adelige mit eigener Herrlichkeit, ehefähig mit dem übrigen nicht-fürstlichen Hochadel (z. B. den mittelalterlichen Reichsfreiherren und Grafen).