So war das Recht die Reichsacht zu verhängen ursprünglich ein Reservatrecht, war am Ende aber der Zustimmung des Reichstages unterworfen, wurde also zu einem Komitialrecht.
Daraufhin belegte sie der Kaiser mit der Reichsacht, er belagerte die Stadt und bestrafte sie nach erfolgter Kapitulation mit dem Verlust der Reichsfreiheit.
Die Verhängung und Durchsetzung der Privation bedurfte des Abschlusses eines festgelegten juristischen und politischen Verfahrens, das dem der Reichsacht sehr ähnlich war.