Der Grund für eine Klagerücknahme kann auch darin liegen, dass der Beklagte vor der Rechtshängigkeit Insolvenz angemeldet hatte und die Klage deshalb unzulässig ist.
Daraus folgt jedoch, dass während des Ermittlungsverfahrens noch keine Rechtshängigkeit eintritt; der Anspruch kann also während eines laufenden Ermittlungsverfahrens verjähren.
Nach herrschender Meinung bindet das Urteil den Rechtsnachfolger nicht, wenn er gutgläubig hinsichtlich des materiellrechtlichen Rechtsscheins und des Nichtvorliegens der Rechtshängigkeit ist.