Kennzeichen eines absoluten Rechts ist, dass der Rechtsinhaber andere von der Benutzung ausschließen (Ausschlussfunktion = negativer Anwendungsbereich) und das Recht alleine nutzen kann (Nutzungsfunktion = positiver Anwendungsbereich).
Steht einem Rechtsinhaber ein subjektives Recht einredefrei zu, kann er es gegenüber anderen Rechtssubjekten so geltend machen, wie es der Verhaltensberechtigung entspricht.