Die gesetzlichen Publizitätspflichten sind zu unterscheiden von privatrechtlichen Regelungen, wie sie zum Beispiel verschiedene Börsenbetreiber mit Emittenten notierter Wertpapiere treffen.
Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzliche Pflicht von bestimmten Unternehmen, insbesondere rechnungslegungsbezogene Informationen zu veröffentlichen.
Darüber hinaus sind die besonders strengen Publizitätspflichten für börsennotierte Unternehmen, wie die unterjährige Berichterstattung und Ad-hoc-Meldungen, zu beachten.
Das Publizitätsgesetz regelt die Publizitätspflicht von Unternehmen, die nicht als Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet sind.
Die Unterscheidung der Größenklassen hat vor allem für die Publizitätspflicht Bedeutung hinsichtlich des Umfangs und Detaillierungsgrades, in welchem der Inhalt des Jahresabschlusses offenzulegen ist.