Prozesshandlungen dürfen, soweit sie Erwirkungshandlungen (siehe oben) sind, grundsätzlich von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
Obwohl jemand an sich geschäfts-, testier- oder prozessunfähig ist, könnte er in einem solchen Intervall die entsprechenden Rechtsgeschäfte oder Prozesshandlungen ausnahmsweise wirksam tätigen.
Aus einer bestehenden aber nicht eingehaltenen Vertretungspflicht folgt die fehlende Postulationsfähigkeit, d. h. alle vorgenommenen Prozesshandlungen (insbes.
Der Widerruf einer Prozesshandlung ist nur eingeschränkt zulässig: Bei den unmittelbar wirkenden Bewirkungshandlungen ist ein Widerruf grundsätzlich unzulässig.
1 ZPO grundsätzlich ihre Prozesshandlungen mit Blick auf einen zügigen Gang des Prozesses so zeitig wie möglich vorzunehmen; andernfalls können diese gemäß Abs.
In Zivilverfahren, die in den Wirkungsbereich des Erwachsenenvertreters fallen, kann der Vertretene keine wirksamen Prozesshandlungen mehr vornehmen (partielle Prozessunfähigkeit).
Erwirkungshandlungen sind Prozesshandlungen, die eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen sollen und deshalb mittelbar durch die Entscheidung des Gerichts auf den Prozess wirken.