Der Umfang der Einlassungen beider Parteien war durch den Einsatz von Wasseruhren auf die dem Prozessgegenstand angemessene Verhandlungsdauer begrenzt.
Verfolgungshindernisse werden durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf.
Die unter seiner Verantwortung vorgenommenen Zwangssterilisierungen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in der von ihm geleiteten Klinik waren nicht Prozessgegenstand.
Im Gegensatz zum Strafprozess bestimmen die Parteien des Rechtsstreits den Prozessgegenstand, die Beweismittel und in gewissem Umfang auch den Ablauf des Verfahrens.