Eine gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn die Prozessführungsbefugnis durch Rechtsgeschäft vom Rechtsträger auf die Partei des Prozesses übertragen wird.
Höchstpersönliche Ansprüche müssen von dem Rechtsträger selbst im Verwaltungsverfahren oder im Gerichtsprozess geltend gemacht werden (Prozessführungsbefugnis).
Die Prozessführungsbefugnis gibt das Recht, einen Prozess als richtige Partei zu führen, also als richtige Partei aus einem Recht zu klagen oder verklagt zu werden.
Ebenso erlischt die Prozessführungsbefugnis des Schuldners, so dass man ihn nicht mehr als richtige Partei hinsichtlich einer Forderung aus seinem Vermögen verklagen kann.