Diese bleiben ungenutzt und verfallen zu Bauruinen, wenn sie nicht durch städtebauliche Sanierung, Umwidmung und/oder Nutzungsänderung einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen sind so unter anderem Instandsetzungen, Umgestaltungen oder Veränderungen am Kulturdenkmal sowie Nutzungsänderungen, die Entfernung vom Standort und die Zerstörung des Denkmals.
Im Zuge von Rebumlegungen und Erweiterungen von Rebflächen kam es zu Nutzungsänderungen, so dass heute ein Großteil der Fläche (ca. 75 %) mit Weinreben versehen ist.