Bei Arbeiten an schadstoffhaltigen Bau- und Anlageteile kommt es in der Regel zu einer höheren Schadstofffreisetzung, wie dies unter normalen Nutzungsbedingungen der Fall ist.
Auf Bundesebene existierte bis 2012 keine gesetzliche Rechtsgrundlage, um Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten festzulegen.
Schließlich kann auch durch die übliche Nutzung des Vinyl-Asbest-Belages eine Faserfreisetzung stattfinden, wenn hierzu auch relativ extreme Nutzungsbedingungen erforderlich sind.