Wird das Grundstück geteilt und ein Teil veräußert und deswegen vom öffentlichen Weg abgeschnitten, so hat der Eigentümer der bisherigen Verbindung den Notweg zu dulden (Abs.
Die 476,5 m lange und 21 m breite Autobahnbrücke hat, wie üblich, getrennte Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrstreifen, einem Seitenstreifen und einem Notweg zwischen den Schutzplanken und dem Geländer.
Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen, für die die Bestimmungen über die Rente beim Überbau sinnentsprechend gelten.
Rechtsinhaber des Notwegerechts ist der Eigentümer des eingeschlossenen Grundstücks, Gegner sind der oder die Eigentümer, über deren Grundstücke der Notweg führen muss.