Auch wenn der Reichstag diese Notverordnungen mit einfacher Mehrheit aufheben konnte, ließ sich dadurch die Gesetzgebungstätigkeit des Parlaments umgehen.
Und genau das passierte auch zwei Tage später den zwei Notverordnungen – mit knapper Mehrheit wurden sie auf Antrag der Sozialdemokraten außer Kraft gesetzt.
Außerdem schildert er die damalige Rechtslage bezüglich des Arbeitsrechtes (Gewerkschaften, Betriebsrat, Kündigung), sowie das mit den Notverordnungen immer wieder geänderte Sozialrecht (Arbeitslosen- und Krisenunterstützung).