Die Hinterlegungsbescheinigung erklärt mithin einerseits, dass eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen Aktien hält und andererseits, dass diese Aktien gesperrt sind.
Diese Hinterlegungsbescheinigung muss dem Nachweis des Stimmrechts dienen und kann von einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer in der Satzung dazu bestimmten Stelle ausgestellt werden.