Während es sich bei Gewinnthesaurierung und der Bildung von Rückstellungen um Innenfinanzierung handelt, liegt Außenfinanzierung bei der Kapitalzuführung durch Gesellschafter oder beim Fremdkapital vor.
Gewinnthesaurierung (, „Schatzhaus“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für alle bilanziellen Maßnahmen, die auf eine Einbehaltung von Gewinnen im Unternehmen abzielen und somit nicht zu einer Gewinnausschüttung führen.
Er wird einerseits eine hohe Gewinnthesaurierung ermöglichen und andererseits durch hohe Ausschüttungen (Dividenden) auch zu einer höheren externen Kapitalerhöhung beitragen können.
Liegt keine Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung vor oder der Gesetzgeber begünstigt entweder die Ausschüttung oder die Gewinnthesaurierung, so wird ein Unternehmen auch steuerliche Aspekte bei der Ausschüttungspolitik berücksichtigen müssen.
Bei der Eigenfinanzierung ist neben der Gewinnthesaurierung der Aktienmarkt die Hauptquelle zur Beschaffung von Eigenkapital mittels Kapitalerhöhung durch Emission von Aktien oder Genussrechten.