Diese Veränderungen führten dazu, dass ausschließlich der Schornstein von der Denkmalbehörde in die Liste der denkmalgeschützten Bauten aufgenommen wurde.
Problematisch stellte sich nun dar, das die sich dort befindliche Aussichtsterrasse (Bastion) von der Denkmalbehörde als Erhaltungswürdig eingestuft wurde.