Als Beleihungswert von Ertrag generierenden Beleihungsobjekten wie Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern kommt ausschließlich der Ertragswert in Betracht.
Hypotheken kommen überwiegend als Kreditsicherheit bei Kreditinstituten vor, wobei als Beleihungsobjekt Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Frage kommen und der Beleihungswert der Immobilien im Vordergrund steht.
Als Kreditsicherheit stehen den Kreditgebern (meist Kreditinstitute) die Grundpfandrechte (Sicherungsgrundschuld, Grundschuld, Hypothek) auf den Beleihungsobjekten zur Verfügung.
Dann bietet sich für die Immobilienfinanzierung die Beleihung mittels Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld oder Sicherungsgrundschuld) auf dem vom Käufer zu erwerbenden Grundstück (Beleihungsobjekt) an.