Deshalb dürfen Hypothekenbanken, Pfandbriefbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken im Rahmen des Realkredits maximal 60 % des Beleihungswertes von Wohnimmobilien finanzieren.
Der Beleihungswert orientiert sich meist am Verkehrswert (Wohn- und Gewerbeimmobilien), auch an Nennwerten (Bankguthaben, Forderungen, Anleihen), Kurswerten (Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate) oder an Rückkaufswerten (Lebensversicherungen).
Der Beleihungswert ist deshalb auch Grundlage für die Einstufung einer Forderung als Realkredit und ermöglicht bestimmte Anrechnungserleichterungen bei der Eigenmittelunterlegung.
Sollen durch Kreditinstitute Unternehmenskäufe bei Nichtbanken mitfinanziert werden, so kann auch hier ein Ertragswert als Grundlage für den Beleihungswert ermittelt werden.