Die zur Führung der Nachweise verpflichteten Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger sowie die zuständigen Behörden übermitteln untereinander die zur Nachweisführung erforderlichen Angaben als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen.
Als Beauftragter für Biologische Sicherheit muss man entsprechende Ausbildungsnachweise vorlegen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde von der Laborleitung namentlich benannt werden.