Kinderlose sollten die zweite Rentenhälfte selbst mit Hilfe der ersparten Kinderkosten über eine Pflicht-Kapitalversicherung finanzieren und damit die kleinere nachfolgende Generation entlasten.
Der Weg, bislang Kinderlose dazu zu animieren, ein (zweites) Kind zu bekommen, indem man die Opportunitätskosten verringere, die ein Kind verursache, habe sich als unergiebig erwiesen.
Anders als im Schreiber-Plan vorgesehen, wurden die Kinderrente und doppelte Beiträge für Kinderlose (heute auch spezifisch als Drei-Generationenvertrag bezeichnet) nicht umgesetzt.
Anknüpfend an das Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung setzte 2001 eine Diskussion über die Frage ein, ob man nicht Kinderlose auch stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung heranziehen bzw. ihre Altersbezüge kürzen solle.
Durch den Beitragszuschlag für Kinderlose solle, so die Begründung des Gesetzgebers, die Kindererziehungsleistung der Eltern beitragsmäßig berücksichtigt werden.