Darüber, über Steuerprivilegien und die Anlage herrschaftlicher Wirtschaftshöfe rund um die Stadt kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der jeweiligen Herrschaft.
Bereits seit etwa 1760 wurde die Anlage aber schon nicht mehr als herrschaftlicher Wohnsitz genutzt, sondern war per Erbpachtvertrag in einen Kotten umgewandelt worden.
Bereits 1431 befand sich hier ein herrschaftlicher Hof, der als Sammelstelle für die Getreidezehente und sonstigen Abgaben der bäuerlichen Untertanen diente.
Dieser hohe Grad an herrschaftlicher Durchdringung auf Basis geordneter Strukturen des Staates unterschied das Finanzwesen des Kurfürstentums fortan von den Finanzstrukturen eines geringer ausdifferenzierten Feudalstaats.